Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma osite network GmbH

 

§ 1 Allgemeines

1.1 Für Rechtsgeschäfte, Lieferungen und Leistungen, auch künftige, der osite network GmbH gelten die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Sie werden vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung, spätestens mit der Annahme unserer Leistungen, anerkannt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.2 Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Dieser Widerspruch bleibt aufrecht erhalten, auch wenn der osite network GmbH Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers übermittelt werden und die osite network GmbH gleichwohl ohne erneuten Widerspruch gegen die Bedingungen unseres Auftraggebers liefert. Erklärungen der Vertreter und Mitarbeiter des Außendienstes der osite network GmbH werden für die osite network GmbH erst rechtsverbindlich, wenn sie von der osite network GmbH schriftlich bestätigt worden sind. 
1.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sollten aus irgendeinem Grund einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der osite network GmbH unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

§ 2 Angebot, Vertragsschluss

2.1 Die Angebote der osite network GmbH sind freibleibend. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von der osite network GmbH schriftlich bestätigt worden sind. Als Auftragsbestätigung gelten auch Lieferschein und Rechnung.
2.2 Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung vom Inhalt der Bestellung ab, so ist die Auftragsbestätigung maßgeblich, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht dieser vor der Lieferung, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Empfang der Auftragsbestätigung. osite network GmbH ist nicht verpflichtet, die ihr zugänglich gemachten Angaben auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen.

§ 3 Preise

Die Preise der osite network GmbH verstehen sich ab Sitz der osite network GmbH einschließlich der bei der osite network GmbH üblichen Verpackungen und, soweit nichts anderes vereinbart wurde, exklusiv Montage, Inbetriebnahme und Einweisung vor Ort; daneben wird die am Liefertag geltende gesetzliche Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

§ 4 Lieferung

4.1 Die Gefahr für den Liefergegenstand geht auf den Auftraggeber über, sobald der Liefergegenstand das Lieferwerk bzw. den Sitz der osite network GmbH verlassen hat oder durch die osite network GmbH an den Spediteur oder Frachtfahrer übergeben wird, auch wenn die Preise der osite network GmbH frachtfrei, FOB oder CIF gestellt sind.
4.2 Den Versand nimmt osite network GmbH auf Verlangen für den Auftraggeber auf dessen Gefahr mit der gebotenen Sorgfalt vor. osite network GmbH haftet jedoch nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Das gleiche gilt, wenn freie Anlieferung vereinbart ist. In diesem Fall wird der Liefergegenstand in einer geschlossenen Ladung frei Haus des Auftraggebers geliefert. 
4.3 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von der osite network GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Geraten wir mit unserer Leistung in Verzug, so ist der osite network GmbH zunächst eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen zu gewähren. §§ 361 BGB, 367 HGB bleiben unberührt. Ersatz des Verzugsschadens wird bei Auftraggebern, die Kaufleute bzw. Unternehmer sind, grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens der osite network GmbH geleistet, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
4.4 Bei Streik, Betriebsstörungen oder in anderen Fällen höherer Gewalt, auch bei den Nachunternehmern der osite network GmbH, oder bei von der osite network gmbh nicht verschuldeten Lieferstörungen ist die osite network GmbH nach ihrer Wahl von der Verpflichtung zur Lieferung ganz oder nur für die Dauer der Behinderung frei. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von der osite network gmbh zu vertreten, wenn sie während eines bereits entstandenen Verzuges eintreten. Bereits erbrachte Teillieferungen sind vom Auftraggeber zu bezahlen.
4.5 Nimmt der Auftraggeber die Lieferung nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt ab, so hat er die von der Lieferung abhängigen Zahlungen zu leisten, als ob die Lieferung erfolgt wäre. Die osite network GmbH ist berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers bei Dritten einzulagern, soweit sie den Liefergegenstand nicht ohne Beeinträchtigung ihres Betriebes bei sich aufbewahren kann.

§ 5 Zahlungen

5.1 Die Rechnungen der osite network GmbH sind nach Erhalt, spätestens nach erfolgter bzw. zu Unrecht verweigerter Abnahme zur sofortigen Zahlung ohne jeden Abzug fällig. 
5.2 Verzug tritt 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ein. Nach diesem Zeitpunkt sind die Geldbeträge mit einem Zinssatz von 5 % über dem nach § 247 BGB ermittelten Basiszinssatz zu verzinsen.
5.3 Kommt der Auftraggeber mit nur einer Zahlung in Verzug, werden Wechsel oder Schecks nicht eingelöst, so werden alle offenen Rechnungen einschließlich aller noch ausstehenden Wechsel auf einmal fällig.
5.4 Die Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht der osite network GmbH gegenüber ist nur mit oder wegen einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann gegenüber der osite network GmbH nicht geltend gemacht werden.
5.5 Zahlungsverzug, wesentliche Vermögensverschlechterung des Auftraggebers oder die nachträgliche Kenntnis von Tatsachen, die die Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, berechtigen die osite network GmbH, die Lieferung zu verweigern oder Vorkasse zu verlangen. Das Recht der osite network GmbH, Schadensersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt.

§ 6 Gewährleistung, Haftung und Mängelrüge

6.1 Vom Anbieter genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert. Für Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Kunden die Inanspruchnahme der Leistung erschweren oder unmöglich machen, insbesondere durch Betriebsstörungen beim Anbieter, wird gegenüber Kaufleuten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet.
6.2 Erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Entgegennahme des Liefergegenstandes schriftlich unter genauer Bezeichnung der Beanstandung zu rügen. Zeigt sich später ein Mangel, so muss unverzüglich, spätestens jedoch 5 Werktage nach Entdeckung gerügt werden. §§ 377, 378 HGB finden mit vorstehender Einschränkung Anwendung, es sei denn, der Auftraggeber ist kein Kaufmann im Sinne des HGB.
6.3 Ungeachtet der Mängelrüge ist der Liefergegenstand anzunehmen und sachgemäß zu lagern. Es ist der osite network zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Während der Nacherfüllung sind Rücktritt und Minderung ausgeschlossen. Bei Unmöglichkeit oder Fehlschlagen zweier Nacherfüllungsversuche erhält der Vertragspartner nach seiner Wahl die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten oder zu mindern. Das gleiche gilt, wenn die osite network nicht spätestens 3 Monate nach Erhalt der Mängelrüge mit der Nacherfüllung begonnen hat. 
6.4 Erweist sich im Rahmen eines Nachbesserungsversuchs das Nachbesserungsverlangen des Vertragspartners als unberechtigt, ist die osite network berechtigt, dem Kunden die hierdurch entstandenen Kosten (Versand, Arbeits-, Materialaufwand, etc.) in Rechnung zu stellen. 
6.5 Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen, es sei denn, unsere Haftung beruht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft des Liefergegenstandes.
6.6 Die in den Absätzen 2, 3 und 4 bezeichneten Ansprüche verjähren in einem Jahr, beginnend mit der Ablieferung der Waren bzw. der Abnahme der erbrachten Leistungen.
6.7 Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung.
6.8 Die vorstehenden Absätze gelten nicht für die Erbringung von Dienstleistungen.
6.9 Die in den Prospekten, Angeboten oder sonst angegebenen Leistungsdaten der Anlagen sind, soweit nicht anders ausgewiesen, Mittelwerte, deren Erreichen vor Ort nur gewährleistet werden kann, wenn dies ausdrücklich von der osite network zugesichert wird.

§ 7 Haftungsbegrenzung

7.1 Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht etwas anderes bestimmt ist, haftet die osite network nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von Kardinalpflichten (wesentliche Vertragspflichten). Dies gilt auch für die Haftung für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 
7.2 Die Haftung der osite network ist in allen Fällen begrenzt auf eine Höchstsumme von 50.000,00- EUR.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

8.1 Die Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Bezahlung der sämtlichen, auch zukünftigen Forderungen der osite network aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber Eigentum der osite network GmbH. Bei Zahlung mit Wechsel und Schecks erstreckt sich dieser Vorbehalt bis zur endgültigen Einlösung. 
8.2 Der Auftraggeber tritt hiermit im voraus alle Rechte und Sicherungen aus der Veräußerung oder sonstigen Weitergabe des Vorbehaltseigentums der osite network , insbesondere auf den Kaufpreis oder auf die sonstige Gegenleistung gegen den Dritten mit der Maßgabe ab, dass die jeweils noch nicht bezahlte Kaufpreisforderung oder sonstige Gegenleistung in Höhe der Ansprüche der osite network aus der Geschäftsverbindung im voraus auf die osite network übergehen. Die osite network nimmt diese Abtretung hiermit an. 
8.3 Sämtliche erworbenen oder abgetretenen Rechte und Sicherungen dienen zur Absicherung der in Absatz (1) beschriebenen Forderungen der osite network GmbH. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so ist die osite network auf Verlangen des Auftraggebers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl der osite network verpflichtet.
8.4 Der Auftraggeber ist auf Verlangen der osite network verpflichtet, der osite network jede Weiterveräußerung des Vorbehaltseigentums unter Angabe des Namens und Anschrift des Abnehmers oder Auftraggebers mitzuteilen und den Abnehmer oder Auftraggeber von der erfolgten Abtretung und von unserem Eigentum zu benachrichtigen. Osite ist berechtigt, diese Nachricht selbst zu veranlassen.
8.5 Der Auftraggeber ist bis zur vollständigen Begleichung der in Absatz (1) genannten Forderungen verpflichtet, der osite network jederzeit auf Verlangen uneingeschränkte Auskunft u.a. über Bestand und Verbleib des Liefergegenstandes zu geben. Verletzt der Auftraggeber eine dieser Verpflichtungen, so kann osite network die Rechte geltend machen, die der osite network bei Zahlungsverzug des Auftraggebers zustehen.
8.6 Solange der Auftraggeber seinen Verpflichtungen der osite network gegenüber nachkommt, ist er berechtigt, die an die osite network abgetretenen Rechte und Ansprüche im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes geltend zu machen. Liegt ein Fall des § 5 Absatz (5) vor, erlischt das Recht des Auftraggebers zur Weiterveräußerung oder sonstigen Weitergabe der Lieferung der osite network und zur Geltendmachung abgetretener Ansprüche. Noch eingehende Zahlungen auf abgetretene Ansprüche sind unverzüglich auf einem einzurichtenden Sonderkonto zugunsten der osite network treuhänderisch zu belegen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall weiter verpflichtet, das Eigentum der osite network unverzüglich gekennzeichnet auszusondern und der osite network eine Aufstellung hierüber zu übersenden. Die osite network ist berechtigt, ihr Eigentum herauszuverlangen, ohne dass hierdurch ein Rücktritt vom Vertrag erklärt wird.
8.7 Bei einem Kontokorrent gelten die Ansprüche der osite network im Rahmen des Eigentumsvorbehalts als selbständig und gehen auch durch eine Saldierung nicht unter.
8.8 Der Auftraggeber darf den Gegenstand der Lieferung der osite network nicht zur Sicherheit übereignen, verpfänden oder an Dritte weitergeben, mit denen der Auftraggeber ein Abtretungsverbot der gegen sie entstehenden Forderung vereinbart hat. Von Pfändungen Dritter hat er der osite network unverzüglich Nachricht zu geben.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1 Soweit die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand - auch für Wechsel- und Scheckklagen – Köln vereinbart.
9.2 Der Gerichtstand Köln wird auch gegenüber Nichtkaufleuten für den Fall vereinbart, dass die in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluß ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz und der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der osite network GmbH für die Bereitstellung von Infrastructure as a Service Leistungen (IaaS)


§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der osite network GmbH, Robert-Perthel-Str. 77 A, 50739 Köln (im Folgenden kurz: osite network GmbH), im Bereich der Bereitstellung von Software as a Service Leistungen. 
Kunden der osite network GmbH und im Sinne dieser AGB können ausschließlich Unternehmer, Vereine und Verbände sein. 
Unternehmer im Sinne der AGB ist entsprechend § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit der osite network GmbH in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. Als Unternehmer in diesem Sinne gilt auch ein Kunde, der ein öffentliches Sondervermögen darstellt.

§ 2 Leistungsgegenstand

2.1 Die osite network GmbH erbringt für den Kunden Infastructure as a Service-Dienstleistungen (im Folgenden kurz: IaaS-Dienstleistungen) über das Medium Internet. 
2.2 Vertragsgegenstand ist die
(a) Nutzung der im Angebot näher bezeichneten Softwareapplikationen (nachfolgend kurz: Software) im Umfang der Anzahl der vertraglich vereinbarten Nutzerlizenzen.
(b) Einräumung des im Angebot näher bezeichneten Speicherplatz auf den von der osite network GmbH betriebenen Servern.
(c) Bereitstellung der im Angebot näher bezeichneten Hardwareumgebung bzw. Rechnerkapazitäten auf den von der osite network GmbH betriebenen Servern.
2.3 Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Gewährung administrativer Rechte an der seitens der osite network GmbH zur Verfügung zu stellenden Hardwareumgebung. Dies umfasst insbesondere auch Windows Domänenrechte und die Nutzerverwaltung. 

§ 3 Softwareüberlassung

3.1 Die osite network GmbH stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Software in der im Angebot näher bezeichneten Version und im Umfang der dort näher bezeichneten vereinbarten Nutzerlizenzen zur Nutzung über ein Datennetz entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet die osite network GmbH die Software auf der im Angebot bezeichneten Hardware ein, welche für die Nutzer des Kunden über ein Datennetz erreichbar ist.
3.2 Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Hersteller der Software.
3.3 Die osite network GmbH beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich Softwarefehler an der im Angebot aufgeführten Software, durch seitens der Hersteller der Software zur Verfügung gestellte Updates oder alternativ durch Wiederherstellung einer funktionstüchtigen Version. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, sodass die Nutzung der Software für den Kunden unmöglich oder eingeschränkt ist.
3.4 Die osite network GmbH wird nach Rücksprache mit dem Kunden, sofern verfügbar, Updates der vertragsgegenständlichen Software installieren. Sofern neue Softwareversionen zur Verfügung stehen, ist sofern dies aufgrund der im Angebot bezeichneten dem Kunden zur Verfügung zu stellenden Hardware möglich ist, gegen Vereinbarung eines gesonderten Entgelts ein Upgrade auf die jeweils aktuelle Softwareversion möglich.

§ 4 Bedingungen für die Bereitstellung und Nutzung der Software

4.1 Beratungsleistungen/ Anpassungen
Die osite network GmbH schuldet Beratungsleistungen nur, sofern dies ausdrücklich gesondert vereinbart wird. Gegebenenfalls zu erbringende Beratungsleistungen sind vom Kunden gesondert gem. aktueller Preisliste der osite network GmbH zu vergüten. 
Anpassungen bzw. Änderungen der Software sowie die Erstellung von Schnittstellen zu Dritt-Programmen durch die osite network GmbH sind nicht geschuldet, soweit diese gewünscht sind, sind diese gesondert zu beauftragen und zu vergüten. Im Übrigen ist die osite network GmbH zu Anpassungen bzw. Änderungen nur verpflichtet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird; entsprechende Leistungen sind vom Kunden gegebenenfalls gesondert zu angemessenen und marktüblichen Konditionen zu vergüten.
4.2 Nutzungsrechte an der Software
Die osite network GmbH räumt dem Kunden das einfache, nicht übertragbare Recht ein, die überlassene Software zum vorausgesetzten vertraglichen Zweck nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen befristet für die Dauer dieses Vertrages zu nutzen.
Der Kunde ist berechtigt, die Software im Umfang der im Angebot näher bezeichneten Anzahl von Clients bestimmungsgemäß zu nutzen. Die Nutzung bezieht sich auf die seitens des Kunden benannten Nutzer. Änderungen der jeweiligen berechtigten Nutzer werden auf entsprechende Mitteilung des Kunden gegen gesondertes Entgelt unverzüglich seitens der osite network GmbH vorgenommen. Die Nutzung umfasst, sofern nicht gesondert im Angebot ausgewiesen, lediglich die Nutzung der Software von Clients des Kunden.
Eine Nutzung der Software mittels mobiler Endgeräte außerhalb der IT-Umgebung des Kunden bedarf der gesonderten Vereinbarung, sofern diese Möglichkeit des Zugriffs nicht im Angebot gesondert ausgewiesen ist. Die Bereitstellung eines Zugangs von mobilen Endgeräten außerhalb der IT-Umgebung des Kunden kann die osite network GmbH von einer zusätzlichen angemessenen Vergütung für die Bereitstellung notwendiger sog. „Security Tokens“ abhängig machen.
Es gelten die Lizenzbedingungen der Hersteller der im Angebot näher bezeichneten Software.
4.3 Vervielfältigung der Software
Eine Vervielfältigung der Software durch den Kunden ist, sofern diese nicht von den Lizenzbedingungen der Softwarehersteller ausdrücklich gestattet ist, unzulässig. Dies gilt ohne entsprechende Vereinbarung auch für die Installation der Software auf Endgeräten des Kunden, da die vertraglich vereinbarte Nutzung lediglich die Installation und Nutzung der Software auf der von der osite network GmbH zur Verfügung zu stellenden Hardwareumgebung vorsieht, es sei denn im Angebot ist abweichendes explizit vereinbart.
4.4 Überlassung der Software an Dritte
Der Kunde ist ohne Erlaubnis der osite network GmbH nicht berechtigt, die Nutzung der Software Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu veräußern oder zu vermieten.
Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine unentgeltliche Nutzung der Software durch Dritte ausgeschlossen ist.
Die unselbständige Nutzung durch die Arbeitnehmer des Kunden bzw. sonstige dem Weisungsrecht des Kunden unterliegende Dritte im Rahmen des bestimmungsgemäßen 
Gebrauchs ist zulässig.
Sollten sich Änderungen der berechtigten Nutzer des Kunden ergeben, so hat der Kunde die osite network GmbH hiervon unverzüglich mittels der seitens der osite network GmbH hierfür bereitgestellten Formulare schriftlich zu unterrichten, damit die osite network GmbH die nicht mehr berechtigten Nutzer der Dienste unverzüglich sperren kann. Der Kunde ist für jegliche Handlungen seiner Nutzer verantwortlich, solange der Kunde nicht die Berechtigung der Nutzer durch Übersendung des hierfür seitens der osite network GmbH bereitgestellten Formulars aufhebt. 
Jede Nutzung der Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist unzulässig.

§ 5 Einräumung von Speicherplatz und Rechnerkapazitäten

5.1 Die osite network GmbH überlässt dem Kunden einen im Angebot näher definierten Speicherplatz auf einem oder mehreren Server zur Speicherung seiner Daten sowie die Nutzung der im Angebot aufgeführten Hardwareumgebung. Sofern nicht explizit im Angebot ausgewiesen, hat der Kunde keinen Anspruch auf einen dedizierten Server. Der Kunde kann auf der vertragsgegenständlichen Hardwareumgebung bis zum erreichen des vertraglich vereinbarten Speicherplatzes Inhalte ablegen. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird die osite network GmbH den Kunden hiervon verständigen. Der Kunde kann entsprechende Kontingente vorbehaltlich Verfügbarkeit bei der osite network GmbH gegen gesondertes Entgelt nachbestellen. 
5.2 Die osite network GmbH trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über ein Datennetz abrufbar sind.
5.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, den Speicherplatz oder die vereinbarte Hardwareumgebung einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, es sei denn dies ist Gegenstand des Angebots.
5.4 Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
5.5 Die osite network GmbH verpflichtet sich, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird die osite network GmbH, sofern nicht abweichend anderes vereinbart ist, mindestens täglich Backups vornehmen.  Näheres ergibt sich aus der dem Angebot beiliegenden Leistungsbeschreibung des Rechenzentrums.
5.6 Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht seitens der osite network GmbH besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl der osite network GmbH entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten. Sofern Daten nicht im Rahmen der Vertragsbeendigung herausgegeben werden, kann die osite network GmbH für die Herausgabe eine angemessene Vergütung verlangen.

§ 6 Support

6.1 Der Umfang des Supports ergibt sich aus der individuellen vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und der osite network GmbH. 
6.2 Sofern ein vertraglich vereinbarter monatlicher Umfang an Supportdienstleistungen überschritten wird, wird die osite network GmbH den Kunden auf diesen Umstand hinweisen. Nach Eingang einer derartigen Benachrichtigung wird der Kunde der osite network GmbH mitteilen, ob dieser trotz des aufgebrauchten Kontingents an Supportdienstleistungen weiterhin Supportdienstleistungen in Anspruch nehmen möchte. Sofern der Kunde die weitere Inanspruchnahme von Supportdienstleistungen nach Aufbrauchen des vereinbarten Umfangs wünscht, so stellt die osite network GmbH die weiteren Supportdienstleistungen gem. aktueller Preisliste in Rechnung.
6.3 Die osite network GmbH wird Anfragen des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software und der weiteren IaaS-Dienste innerhalb der in dem Angebot und den SLA’s festgelegten Reaktions- und Bereitschaftszeiten telefonisch oder in Textform beantworten.
6.4 Zur Kontaktaufnahme und zur Meldung von Störungen stellt die osite network GmbH dem Kunden ein Ticketsystem zur Verfügung. Mittels der seitens der osite network GmbH zugeteilten Zugangsdaten, kann der Kunde sein Anliegen in das Ticketsystem selbst eingeben und den Bearbeitungsstand der Supportanfrage verfolgen. 

§ 7 Unterbrechung / Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

7.1 Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen IaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
7.2 Die Überwachung der Grundfunktionen der IaaS-Dienste erfolgt täglich. Die Wartung der IaaS-Dienste ist grundsätzlich 24/7 gewährleistet.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen.
Die osite network GmbH wird den Kunden von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen.
Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 24 Stunden ab Meldung des Fehlers durch den Kunden möglich sein sollte, wird die osite network GmbH den Kunden davon binnen 48 Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail verständigen.
7.3 Die Verfügbarkeit der jeweils vertraglich vereinbarten Dienste beträgt 99,9 % im Jahresdurchschnitt abzüglich ausgewiesener Wartungsfenster Montag bis Sonntag zwischen 1:00 Uhr und 3:00 Uhr CET, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.

§ 8 Pflichten des Kunden

8.1 Der Kunde verpflichtet sich, auf der zur Verfügung gestellten Hardware bzw. dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter auffordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen der Software anzufertigen.
8.3 Unbeschadet der Verpflichtung der osite network GmbH zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der IaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich. Insbesondere wird der Kunde seine berechtigten Mitarbeiter im Hinblick auf Sicherheitsrisiken der Nutzung von Internet und Email sensibilisieren.
8.4 Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Nutzer des Kunden ihre Zugangsdaten geheim halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich machen.
8.5 Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. 
Der Kunde räumt der osite network GmbH hiermit das Recht ein, die auf der Hardwareumgebung abgelegten Inhalte bei Abfragen über ein Datennetz zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
8.6 Sofern Nutzer des Kunden nicht mehr zum Zugriff auf die Software bzw. die IaaS Dienste berechtigt sind, wird der Kunde die osite network GmbH hiervon umgehend unterrichten, damit eine Sperrung der Nutzerkonten erfolgen kann. Ebenso wird der Kunde der osite network GmbH umgehend etwaige neue Nutzer mitteilen.  Änderungen der Nutzer nimmt die osite network GmbH während der üblichen Geschäftszeiten unverzüglich vor, wobei die Änderung (Einrichtung, Abmeldung und Anpassungen der Nutzerrechte) gegen gesonderte Vergütung entsprechend der aktuellen Preisliste der osite network GmbH erfolgt und erst nach Eingang der hierfür bereitgestellten Formulare bearbeitet werden kann.

§ 9 Vergütung

9.1 Der Kunde verpflichtet sich, den für die im Angebot näher bezeichneten Leistungen (Überlassung der Software, Bereitstellung der Hardware- und Speicherressourcen) sowie den im Angebot ausgewiesenen und seitens des Kunden gewählten Supportumfang das im Angebot angegebene monatliche Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen. 
9.2 Der Kunde verpflichtet sich im Hinblick auf die regelmäßige Vergütung der osite network GmbH ein SEPA Lastschriftmandat zu erteilen. 
9.3 Die Leistungen der osite network GmbH sind monatlich im Voraus zu vergüten. Sämtliche Beträge sind bis zum 3. Werktag des jeweiligen Monats fällig und werden im Rahmen des erteilten SEPA Lastschriftmandates eingezogen. 
9.4 Einwendungen gegen die Abrechnung der von der osite network GmbH erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich oder in Textform bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Die osite network GmbH wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

§ 10 Verzug

10.1 Während eines Zahlungsverzuges des Kunden in nicht unerheblicher Höhe ist die osite network GmbH berechtigt, dem Kunden den Zugang zu den IaaS-Diensten zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarten monatlichen Entgelte zu zahlen. 
10.2 Kommt der Kunde 
a)    für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der vereinbarten Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder
b)    in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in der Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht
in Verzug, ist die osite network GmbH berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
10.3 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges behält sich die osite network GmbH vor. 

§ 11 Mängelhaftung / Haftung

11.1 Die osite network GmbH gewährleistet die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der IaaS-Dienste nach den Bestimmungen des Vertrages.
11.2 Für den Fall, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen von der osite network GmbH durch unberechtigte Dritte unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
11.3 Der Kunde ist verpflichtet, die osite network GmbH von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und der osite network GmbH die Kosten zu ersetzen, die dieser wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.
11.4 Die osite network GmbH ist zur sofortigen Sperre der Nutzung des eingeräumten Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte die osite network GmbH davon in Kenntnis setzen. Die osite network GmbH hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
11.5 Schadensersatzansprüche gegen die osite network GmbH sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, die osite network GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die osite network GmbH nur, wenn eine für die Erreichung des Vertragszwecks wesentliche Vertragspflicht durch die osite network GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die osite network GmbH haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. 

§ 12 Höhere Gewalt

12.1 Für den Fall, dass eine Partei trotz aller ihr zumutbaren Anstrengungen die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Streik, Naturkatastrophen und Stromausfall) nicht erbringen kann, ist sie für die Dauer der Hinderung von ihren Leistungspflichten befreit. 
12.2 Ist der osite network GmbH eine wesentliche Vertragspflicht länger als fünf Werktage aufgrund höherer Gewalt unmöglich, so hat der Kunde ein Recht zur außerordentlichen Kündigung.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

13.1 Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft. Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus der individuellen vertraglichen Vereinbarung der Parteien. Sollte keine Mindestlaufzeit im Angebot aufgeführt sein, so gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten als vereinbart. 
13.2 Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien frühestens zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von 3 Kalendermonaten ordentlich gekündigt werden. Sofern der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monaten und kann mit einer Frist von 3 Kalendermonaten zum Laufzeitende gekündigt werden. 
13.3 Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich oder in Textform abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.

§ 14 Datenschutz/Geheimhaltung

14.1 Der Kunde ist selbst für die nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes durch seine Kunden und seine Vertragspartner erforderlichen Zustimmungserklärungen verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Erfassung personenbezogener Daten im Rahmen der IaaS-Dienste.
14.2 Die osite network GmbH verpflichtet sich, über alle dieser im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d. h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl der osite network GmbH als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der osite network GmbH erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich die osite network GmbH vom Kunden vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen. Die osite Network GmbH stellt dem Kunden bei Vertragsabschluss eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung sowie die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verfügung. 
14.3 Die osite network GmbH verpflichtet sich, mit allen von ihr im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Subunternehmern eine mit vorstehendem Absatz 2 dieses Vertragspunktes inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren. 

§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

15.1 Es gilt deutsches Recht als anwendbar. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen. 
15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der osite network GmbH ist, soweit der Kunde Kaufmann ist, Köln.

§ 16 Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.